1. Präambel
Diese besonderen Programmbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das 1&1 Partnerprogramm bei affilinet oder zanox, und regeln zugleich die Pflichten des Partners gegenüber 1&1.
2. Definitionen
In dieser Vereinbarung zwischen 1&1 und dem Partner bedeutet:
Account: Ist die nach der Registrierung durch den Partner gemäß dessen vollständiger und inhaltlich zutreffender Angabe der Registrierungsdaten – unter Einschluss der Angabe der Haupt-Domain und der zutreffenden inhaltlichen Beschreibung der Website des Partners – erlangte rechtmäßige Teilnahme am 1&1 Partnerprogramm.
Gültiger Klick: Ein Klick ist gültig, wenn ein User freiwillig und bewusst auf einen Tracking-Link für das 1&1 Partnerprogramm auf der Website des Partners klickt und dadurch die verlinkte 1&1-Site aufgerufen wird. Gültige Klicks werden auf der Basis des 1&1 Transaktionssystems protokolliert und verifiziert und durch 1&1 nach billigem Ermessen bestimmt.
Gültiger Sale: Ein Sale ist gültig, wenn ein User einen gültigen Klick ausführt und anschließend auf der 1&1-Site freiwillig und bewusst entgeltpflichtige Vertragsprodukte erwirbt bzw. in Anspruch nimmt. Gültige Sales werden wie gültige Klicks ermittelt bzw. bestimmt, wobei hinsichtlich des Erwerbs bzw. der Inanspruchnahme von Vertragsprodukten durch den User diese für 1&1 durch das 1&1 Transaktionssystem protokolliert und verifiziert und durch 1&1 nach billigem Ermessen bestimmt werden.
Tracking-Link: Ist ein im Rahmen des 1&1 Partnerprogramms zur Nutzung durch die Partner bereitgestellter, als solcher durch den Partner inhaltlich und äußerlich auf seiner Website kenntlich gemachter Verweis auf die Website von 1&1, der vom Partner in ausschließlich dieser unveränderten Form verwendet wird.
Tracking-Cookie: Bei einem gültigen Klick über einen Tracking-Link des 1&1 Partnerprogramms wird auf dem Client des Users, sofern es dessen Browser-Einstellungen zulassen, ein sog. Tracking-Cookie gespeichert. Der Tracking-Cookie enthält die Information des letzten gültigen Klicks und kann mittels des 1&1 Transaktionssystems, wenn ein User nach einer Weiterleitung nicht unmittelbar sondern zu einem späteren Zeitpunkt 1&1 Vertragsprodukte bestellt, herangezogen werden um nachträglich den gültigen Sale dem Partner gutzuschreiben.
Pay-Per-Sale (Vergütung pro gültigem Sale) Programm: Mittels Implementierung eines Tracking-Links auf der Website des Partners entsteht 1&1 und nachfolgend dem Partner durch die Weiterleitung von Besuchern der Website des Partners zur Website von 1&1 per gültigem Klick und die Vermittlung des Verkaufs bzw. der Inanspruchnahme von Vertragsprodukten der 1&1 ein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung entsprechend der aktuellen Vergütungstabelle.
User: Jede natürliche Person, welche die Website des Partners bzw. nachfolgend die 1&1-Site freiwillig und wissentlich, d.h. ohne Zwang oder Täuschung, aufruft, ohne hierfür vom Partner oder von dritter Seite eine Vergütung - außer im Rahmen eines Bonussystems von 1&1 selbst - zu erhalten.
Vertragsprodukte: Sind entgeltliche Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieses Pay-per-Sale Partnerprogramms zur Vermittlung durch den Partner den Usern offeriert werden sollen.
Website (des Partners): Website ist das in deutscher Sprache verfasste Internet-Angebot des Partners unter der angegebenen und angemeldeten (Haupt-) Domain mit den von 1&1 bei Registrierung des Partners geprüften Inhalten oder eine andere Domain oder eine Unterseite, wenn sie dieser Haupt-Domain im Account zugeordnet wurde und inhaltlich identisch ist.
1&1-Site: Ist das Internet-Angebot der 1&1 Internet AG unter der exakt angegebenen URL, unter der 1&1 online die Vertragsprodukte vertreibt bzw. bewirbt und auf das, gemäß den Regelungen des Partnerpogramms, der durch den Partner zu verwendende Tracking-Link verweist.
3. Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Partners zahlt 1&1 eine Vergütung, die sich der Höhe nach gemäß der aktuellen Vergütungstabelle zu dieser Vereinbarung bestimmt.
3.2 Die in der Vergütungstabelle genannten Preise verstehen sich jeweils als Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3 Eine mehrfache Vergütung der Vermittlung eines Vertragsproduktes durch andere Vergütungssysteme von 1&1 ist ausgeschlossen. Als vergütungsfähiger Sale werden insoweit nur die Netto-Verträge, bei denen der Vertrag aktiviert wurde, berücksichtigt.
3.4 1&1 bestimmt durch das jeweils gültige Vergütungssystem die Höhe der Vergütung entsprechend den Marktverhältnissen nach billigem Ermessen. Änderungen der Vergütungen sind nur zum Beginn eines neuen Kalendermonats und mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen möglich. Eine Rückwirkung der geänderten Vergütungshöhen auf bereits vermittelte Verträge ist ausgeschlossen.
3.5 Der Anspruch auf Zahlung einer Vergütung entsteht dann, wenn der vom Partner vermittelte Vertrag über eine Laufzeit von mindestens 120 Tagen durchgeführt wird. Der Anspruch entsteht darüber hinaus nur, wenn und soweit der Kunde des vermittelten Vertragsprodukts seine geschuldeten Leistungen für die Dauer von mindestens 120 Tagen (nachfolgend Mindestfrist) gegenüber 1&1 erbringt, wobei ein dieser Mindestfrist vorausgehender Zeitraum von maximal bis zu drei Monaten, in dem dem Kunden zum Beispiel im Rahmen von Promotionaktionen die monatliche Grundgebühr seines Tarifes erlassen und/oder gutgeschrieben wird, nicht in die Mindest-Zahlungsperiode einrechnet.
4. Tracking und Reporting
4.1 Das Setzen von Tracking-Cookies ist nur nach einem gültigen Klick eines Nutzers auf ein 1&1 Werbemittel und beim Aufruf der verlinkten Zielseite über einen Hyperlink erlaubt. 1&1 behält sich vor, einzelne, ausgewählte Partner abweichend hiervon zuzulassen. Eine von Ziffer 8.2 dieser Vereinbarung abweichende Zulassung bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung der 1&1.
4.2 Die Laufzeit der Tracking-Cookies beträgt 30 Tage. Ein Tracking-Cookie kann nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8.2 durch einen neuen Cookie überschrieben werden (last cookie wins – Logik).
5. Rechtsstellung des Partners
5.1 Vermittelte Verträge über Vertragsprodukte kommen ausschließlich zwischen den Kunden und 1&1 zustande. 1&1 behält sich das Recht vor, von Partnern vermittelte Kunden abzulehnen.
5.2 Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
5.3 Die Vertragsgestaltung und –abwicklung mit dem Endkunden liegt in der alleinigen und freien Entscheidung von 1&1. Soweit der Vertrag mit dem Endkunden durch Handlungen und/oder Entscheidungen der 1&1 nicht zu Stande kommt, (vorzeitig) beendet oder anderweitig nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird, ergeben sich daraus – auch im Hinblick auf eine mögliche Vergütungsrückforderung dieser Vereinbarung – für den Partner keine Einwendungen oder Ansprüche.
6. Vergütung
6.1 Der Partner ist im Rahmen der technischen Möglichkeiten verpflichtet, seine Website einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten und zu präsentieren, dass ausschließlich durch User gültige Klicks oder gültige Sales auf der 1&1-Site generiert werden.
6.2 Die erforderlichen Tracking-Links nebst URL der jeweiligen Seite der 1&1-Site stellt 1&1 dem Partner zur Verfügung. Der Partner darf den von 1&1 zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Banner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf der Website des Partners eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oder Werbemitteln an Dritte ist unzulässig.
6.3 Die Verlinkung der Werbemittel darf nur auf von 1&1 definierte Landeseiten (sog. Landingpages) erfolgen.
6.4 Über Ziff. 6.2 hinaus ist die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von 1&1 grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Partner die Zustimmung vorliegt. Insbesondere ist dem Partner die Verwendung des Markennamens von 1&1 als Bestandteil der Domain oder Subdomain, auch in abgewandelter Schreibweise, nicht gestattet. Der Partner verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird.
6.5 Auch bei Suchmaschinen-Marketing ist die Verwendung der Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, oder der Firma von 1&1 nicht erlaubt. Bei Suchmaschinen-Marketing ist die Werbung mit Marken-Keywords, mit der Visible URL www.1und1.de, anderen 1&1 Firmendomains und sog. "Vertipper-Keywords" nicht gestattet. Zudem ist nicht gestattet direkt von den Suchmaschinen-Anzeigen direkt auf die 1&1 Site zu verlinken.
6.6 Bei der Optimierung der Partner-Webseiten hat der Partner die maßgeblichen Richtlinien der entsprechenden Suchmaschinenbetreiber einzuhalten, dies gilt insbesondere für Seiten, die auf die Zielseite des 1&1 Partnerprogramms verlinken. Unzulässig sind alle Techniken, die ausschließlich im Hinblick auf ein besseres Ranking der Partnerseite bei Suchmaschinen durchgeführt werden und für den Nutzer irreführend bzw. ohne jeden Nutzen sind. Unzulässig sind in diesem Zusammenhang insbesondere verborgene Texte oder verborgene Links, die Verwendung irrelevanter Keywords, die überflüssige Wiederholung im Wesentlichen identischer Inhalte auf doppelten Seiten, unter Sub-Domains oder Domains und der Einsatz von "Brückenseiten", die speziell für Suchmaschinen optimiert werden („Cloaking“).
6.7 Die Versendung von E-Mails mit Werbung für 1&1 ist dem Partner nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. des UWG) gestattet.
6.8 Der Partner ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen. Der Partner verpflichtet sich, seine Website in übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Partners und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm von 1&1 nicht zulässig. Insbesondere ist Werbung auf Seiten, die lizenzrechtlich geschützte Inhalte wie Musik oder Videos unerlaubt verteilen (z.B. P2P-Seiten, File-Sharing-Angebote), untersagt. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von 1&1 zu beeinträchtigen.
6.9 1&1 legt Wert darauf, ein klares Markenbild gegenüber dem Endkunden zu vermitteln. Es ist dem Partner ohne schriftliche Einwilligung von 1&1 nicht gestattet, Bundles zu schnüren und/oder eigene Angebote oder Angebote von dritter Seite mit den Produkten der 1&1 als Gesamtangebot für Endkunden zu kombinieren und/oder als zusammengehörendes Angebot gegenüber dem Endkunden zu bewerben.
6.10 Zudem ist es dem Partner nicht erlaubt, den 1&1-Shop in einem iFrame innerhalb der Webseite des Partners zu laden.
6.11 Vorstehende Regelungen gelten auch, wenn der Partner durch Link auf Seiten von Drittanbietern verweist.
6.12 Der Partner kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website den Tracking-Link auf die 1&1-Site setzen. 1&1 kann jedoch vom Partner die Änderung der Platzierung des Tracking-Links verlangen, wenn diese geeignet ist den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von 1&1 zu beeinträchtigen.
7. Vertraulichkeit
7.1 Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen ist oder das schriftliche Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen in dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden- und Verkäuferlistendaten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen, welche die Parteien im Rahmen dieser Kooperation in Erfahrung bringen, strikt vertraulich zu behandeln.
7.2 Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewonnenen Daten über Kunden/User dürfen vom Partner nur zu Abrechnungszwecken gegenüber 1&1 verwendet werden. Eine weitere Nutzung insbesondere zu Marketing oder Vertriebszwecken ist nicht erlaubt.