Präambel
Diese besonderen Programmbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das 1&1 Partnerprogramm bei affilinet oder Zanox. Diese besonderen Teilnahmebedingungen regeln zugleich Pflichten des Publishers gegenüber 1&1.
1. Vergütung
1.1 Für die Vergütung der Leistungen des Publishers zahlt 1&1 eine Vergütung, die sich der Höhe nach gemäß der aktuellen Vergütungstabelle zu dieser Vereinbarung bestimmt.
1.2 Die in der Vergütungstabelle genannten Preise verstehen sich jeweils als Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.3 Eine mehrfache Vergütung der Vermittlung eines Vertragsproduktes durch andere Prämiensysteme von 1&1 ist ausgeschlossen. Als vergütungsfähiger Sale werden bei Telefonie und Internetprodukten insoweit nur die Netto-Verträge, bei denen der Telefon- bzw. Internet-Anschluss durch 1&1 aufgeschaltet und der Vertrag aktiviert wurde, berücksichtigt.
1.4 1&1 bestimmt durch das jeweils gültige Vergütungssystem die Höhe der Vergütung entsprechend den Marktverhältnissen nach billigem Ermessen. Änderungen der Vergütung sind nur zum Beginn eines neuen Kalendermonats und mit einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen möglich. Eine Rückwirkung der geänderten Provisionshöhen auf bereits vermittelte Verträge ist ausgeschlossen.
1.5 Der Anspruch auf eine Vergütung entsteht dann, wenn der vom Partner vermittelte Vertrag über eine Laufzeit von mindestens 3 Monaten durchgeführt wird. Der Anspruch entsteht darüber hinaus nur, wenn und soweit der Kunde des vermittelten Vertrages seine geschuldeten Leistungen für die Dauer von mindestens drei Monaten (nachfolgend Mindest-Zahlungsperiode) gegenüber 1&1 erbringt, wobei ein dieser Mindest-Zahlungsperiode vorausgehender Zeitraum von maximal bis zu drei Monaten, in dem dem Kunden zum Beispiel im Rahmen von Promotionaktionen die monatliche Grundgebühr seines Tarifes erlassen wird, nicht in die Mindest-Zahlungsperiode einrechnet.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Nur im Rahmen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen mit dem Publisher kann 1&1 nach eigenem Ermessen auch Vorschüsse auf den Vergütungsanspruch wie folgt erbringen: Der Publisher kann unabhängig von Ziff. 1 und insbesondere Ziff. 1.5 einen Vorschuss in Höhe von 70% der im Vormonat erreichten Vergütung erhalten. 1&1 wird hierzu monatlich für den Vormonat an den Publisher die Anzahl der gültigen Sales übermitteln. Auf dieser Grundlage erstellt der Publisher eine Zwischenrechnung über 70% der generierten Sales. Diese vorschüssige Vergütung wird sodann mit der Abrechnung nach Ziffer 7.1 verrechnet. Soweit die sich hieraus ergebende Vergütung höher ist als der mit der Zwischenrechnung ausbezahlte Vorschuss von 70%, ergibt sich ein Nachforderungsanspruch des Publishers. Soweit die sich hieraus ergebende Vergütung geringer ist als die mit der Zwischenrechnung ausbezahlten 70% Vorschuss, ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch für 1&1. 1&1 ist berechtigt, Rückzahlungsansprüche mit den bestehenden und neu entstehenden Vergütungssforderungen des Publishers aufzurechnen.
3. Werbemittel
3.1 Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite der 1&1-Site stellt 1&1 dem Publisher zum Abruf bereit. Der Publisher darf den von 1&1 zur Verfügung gestellten HTML Code oder bereitgestellte Werbemittel/Banner nicht verändern. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nur auf der Website des Publishers eingesetzt werden. Die Nutzung dieser Werbemittel ist nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Partnerprogramm von 1&1 zulässig. Jede Weitergabe von Informationen oder Werbemitteln an Dritte ist unzulässig.
3.2 Über 3.1 hinaus ist die Verwendung von Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, der Firma oder Logos von 1&1 grundsätzlich nur gestattet, wenn dem Publisher die vorherige schriftliche Zustimmung vorliegt.
3.3 Die Verlinkung der Werbemittel darf nur auf von 1&1 definierte Landeseiten erfolgen.
4. Cookies
4.1 Das Setzen von Tracking-Cookies für das 1&1 Partnerprogramm ist nur nach einem gültigen Klick eines Nutzers auf ein 1&1 Werbemittel und beim Aufruf der verlinkten Zielseite gemäß dem Partnerprogramm über einen Hyperlink erlaubt. Ein Klick ist nur gültig, wenn ein User freiwillig und bewusst auf ein 1&1 Werbemittel für das Partnerprogramm von 1&1 bei affilinet oder Zanox klickt.
1&1 behält sich vor, einzelne, ausgewählte Publisher abweichend hiervon zum Partnerprogramm zuzulassen. Eine von Ziffer 4.1 dieser Vereinbarung abweichende Zulassung zum 1&1 Partnerprogramm bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung der 1&1.
4.2 Die Laufzeit der Tracking-Cookies beträgt 30 Tage. Ein Tracking-Cookie kann nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 4.1 durch einen neuen Cookie überschrieben werden (last cookie wins – Logik).
5. Suchmaschinen-Marketing
5.1 Auch bei Suchmaschinen-Marketing ist die Verwendung der Namen, geschützten Marken- und Warenzeichen, oder der Firma von 1&1 nicht erlaubt. Bei Suchmaschinen-Marketing ist die Werbung mit Marken-Keywords, mit der Visible URL www.1und1.de, anderen 1&1 Firmendomains und sog. "Vertipper-Keywords" aus markenrechtlichen Gründen nicht gestattet.
5.2 Bei der Optimierung der Publisher-Webseiten hat der Publisher die maßgeblichen Richtlinien der entsprechenden Suchmaschinenbetreiber einzuhalten, dies gilt insbesondere für Seiten, die auf die Zielseite des 1&1 Partnerprogramms verlinken. Unzulässig sind alle Techniken, die ausschließlich im Hinblick auf ein besseres Ranking der Publisherseite bei Suchmaschinen durchgeführt werden und für den Nutzer irreführend bzw. ohne jeden Nutzen sind. Unzulässig sind in diesem Zusammenhang insbesondere verborgene Texte oder verborgene Links, die Verwendung irrelevanter Keywords, die überflüssige Wiederholung im Wesentlichen identischer Inhalte auf doppelten Seiten, unter Sub-Domains oder Domains und der Einsatz von "Brückenseiten", die speziell für Suchmaschinen optimiert werden („Cloaking“).
6. Gestaltung der Website
6.1 Der Partner verpflichtet sich, seine Website so zu gestalten, dass gewerbliche Schutzrechte einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt und gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, nicht verstoßen wird. Die Verwendung von 1&1 Werbemitteln und die Teilnahme am 1&1 Partnerprogramm ist unzulässig für solche Seiten, auf denen unter Verletzung des Urheberrechts und/oder des Jugendschutzrechts Videos und/oder Musiktitel zum Download angeboten werden. Insbesondere ist Werbung auf sogenannten P2P-Seiten, file-sharing Angeboten oder anderen Angeboten (einschließlich Websites, Newsgroups und Bittorrent-Seiten), die lizenzrechtlich geschützte Inhalte (z.B. Musik oder Videos) illegal ohne Zustimmung des Rechtsinhabers und /oder unter Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz (insbesondere pornographische Inhalte ohne ausreichendes Altersverifikationssystem) untersagt.
6.2 Der Publisher verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, zu gestalten. Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind auf der Website des Publishers und/oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Partnerprogramm von 1&1 nicht zulässig. Die Gestaltung der Website darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes von 1&1 zu beeinträchtigen.
7. Vertraulichkeit
7.1 Die Bedingungen dieser Vereinbarung und die Informationen und Daten, die dem Publisher von 1&1 über die Dienstleistung, die Produkte und das 1&1 Partnerprogramm überlassen wurden oder überlassen werden, sind vertrauliche Informationen. Dazu gehören ferner alle Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder berechtigterweise als vertraulich oder im Eigentum der offen legenden Partei befindlich verstanden werden sollten, und alle gemäß diesem Vertrag erstellten oder zur Verfügung gestellten Handbücher oder Anlagen. Der Publisher verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und zwei (2) Jahre danach die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Zusammenarbeit im Rahmen des 1&1 Partnerprogramms zu nutzen. alle Informationen, insbesondere die Regelungen in dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden- und Verkäuferlistendaten, sowie Preis- und Verkaufsinformationen, welche die Parteien im Rahmen dieser Kooperation in Erfahrung bringen, strikt vertraulich zu behandeln.
7.2 Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewonnenen Daten über Kunden/User dürfen vom Publisher nur zu Abrechnungszwecken gegenüber 1&1 verwendet werden. Eine weitere Nutzung insbesondere zu Marketing oder Vertriebszwecken ist nicht erlaubt.
8. Verpflichtungen zu Gunsten von 1&1
8.1 Die Verpflichtungen aus Ziff. 3 bis einschließlich Ziff. 7 übernimmt der Publisher auch mit Wirkung gegenüber 1&1 (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten).
8.2 Der Publisher haftet 1&1 für die Einhaltung der vorgenannten Ziff. 3 bis einschließlich Ziff. 7 nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Publisher verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Ziff. 3 bis einschließlich Ziff. 7 an 1&1 eine in das billige Ermessen von 1&1 gestellte, der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu bezahlen.